„Der Volksentscheid wird nicht übergangen.“
Dem Dialogprozess geht ein Beschluss des Berliner Senats voraus, eine öffentliche, transparente Debatte über die Zukunft des Tempelhofer Felds zu führen. Die Hintergründe der Entscheidung erklärt Michael Künzel von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
Herr Künzel, warum gibt es den Dialogprozess Tempelhofer Feld?
Der Dialogprozess eröffnet – zehn Jahre nach dem erfolgreichen Volksbegehren – eine transparente und perspektivenreiche Debatte über die Zukunft des Tempelhofer Feldes.
Dem Dialogprozess liegt ein Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses zu Grunde. Was genau wird damit gebilligt und was heißt das für den Volksentscheid von 2014 und das daraus resultierende Tempelhofer-Feld Gesetz?
Das Abgeordnetenhaus hat am 25.03.2023 die Richtlinien zur Regierungspolitik 2023-2026 gebilligt. Damit billigt das Abgeordnetenhaus die Feststellung des Senates, wonach es einer neuen Debatte über die Zukunft des Tempelhofer Feldes mit einem integrierten internationalen Wettbewerb bedarf. Zugleich wird die Feststellung gebilligt, dass für den Senat in dieser Frage eine Neubewertung durch die Berlinerinnen und Berliner maßgeblich ist.
Der Volksentscheid wird nicht übergangen. Das Tempelhof-Gesetz gilt uneingeschränkt weiter.
Dennoch hat sich seit dem Volksentscheid 2014 die Wohnungsnot so zugespitzt, dass es angemessen ist, eine Debatte über die Zukunft des Tempelhofer Feldes zu führen.
Warum gibt es nicht einen erneuten Volksentscheid?
Es steht jedermann frei, ein neues Volksbegehren einzubringen, auf dessen Grundlage ein Volksentscheid zur Zukunft des Tempelhofer Feldes durchgeführt werden kann. Bisher ist aber nicht erkennbar, dass sich aus der Mitte der Berliner Bevölkerung heraus eine neue Initiative für ein Volksbegehren bildet.
Gemäß der Verfassung von Berlin können weder das Abgeordnetenhaus noch der Senat ein Volksbegehren starten.
Das ist der Grund, warum zur Zeit kein neuer Volksentscheid durchgeführt werden kann.
Worum geht es ganz grundsätzlich beim Dialogprozess Tempelhofer Feld und wer führt diesen durch?
Im Dialogprozess Tempelhofer Feld soll eine Gruppe von Berliner Bürgerinnen und Bürgern, die in ihrer Zusammensetzung ein Abbild der Berliner Bevölkerung darstellt, einen internationalen Ideenwettbewerb vorbereiten, begleiten, auswerten und eine Empfehlung zur Zukunft des Tempelhofer Feldes abgeben.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen führt gemeinsam mit der Tempelhof Projekt GmbH und Dienstleistern den Dialogprozess durch.
Was passiert am Ende des Prozesses mit den erarbeiteten Ideen und Empfehlungen?
Der Dialogprozess endet mit der 3. Werkstatt im Jahr 2025. Danach wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen dem Senat einen Bericht über den Prozess vorlegen. Der Bericht wird dann dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnisnahme unterbreitet.
Die Ideen und Perspektiven sowie Empfehlungen, die im Dialogprozess vorgetragen und erarbeitet werden, werden Teil dieses Berichts.